Alles Wichtige rund um den Abbiegeassistenten
Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen werden täglich im Straßenverkehr von abbiegenden Lkw und Bussen gefährdet. Häufig kommt es dabei zu schrecklichen Unfällen mit teils tödlichen Folgen. Viele dieser Unfälle könnten durch Abbiegeassistenten vermieden werden. Darunter versteht man verfügbare technische Lösungen, die im Straßenverkehr Leben retten können: Sie unterstützen und entlasten Lkw- und Busfahrer/-innen in kritischen Verkehrssituationen z. B. mittels optischer oder akustischer Signale, wenn diese beim Abbiegen Radfahrer/-innen gefährden würden.
Warum schreibt die Bundesregierung die Ausrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenten nicht einfach gesetzlich vor? Die verpflichtende Ausrüstung von Lkw-Abbiegeassistenten ist nicht auf nationaler Ebene regelbar, da Deutschland das EU-Typgenehmigungsrecht für diese Fahrzeuge anwenden muss. Das EU-Recht schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Genehmigung neuer Fahrzeuge und der zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten für die gesamte EU und damit auch für Deutschland. So werden ein fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und die Zulassung sowie die Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr sichergestellt.
Wann wird die Ausrüstung mit Abbiegeassistenten gesetzlich vorgeschrieben?
Es ist der Initiative des Ministeriums zu verdanken, dass Abbiegeassistenzsysteme zukünftig in allen neuen Lkw und Bussen verpflichtend vorgeschrieben sind. Da für diese Fahrzeuge die harmonisierten EU-Typgenehmigungsvorschriften verbindlich anzuwenden sind, war es erforderlich, zunächst die technischen Anforderungen zu entwickeln. Das Ministerium hat im April 2017 auf Grundlage von Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Vorschlag für eine neue Regelung bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) eingereicht, um erstmalig verbindliche technische Anforderungen für Abbiegeassistenzsysteme zu schaffen. Nach einer langen und intensiven Diskussion in den Gremien der UNECE wurde der Vorschlag hinsichtlich der Verkehrssituationen in anderen Ländern erweitert und schließlich im März 2019 einstimmig von der UNECE angenommen. Am 15. November 2019 ist die UN-Regelung Nummer 151 für Abbiegeassistenzsysteme völkerrechtlich in Kraft getreten. Die Hersteller können jetzt auch internationale Genehmigungen für diese Systeme erhalten. Das BMDV hat sich bei der Europäischen Kommission und bei den anderen EU-Mitgliedstaaten stets für eine Ausrüstungspflicht mit Abbiegeassistenten eingesetzt und diese erreicht. Laut der EU-Verordnung 2019/2144 zur Typgenehmigung, die am 16. Dezember 2019 verkündet wurde, sind Abbiegeassistenten (dort: „Totwinkel-Assistent“) ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge verpflichtend. Das Ministerium hatte sich im Vorfeld stets für eine schnellere verpflichtende Einführung (ab 2020 für alle neuen Fahrzeuge) eingesetzt; sich aber auf europäischer Ebene gegen andere Mitgliedstaaten nicht durchsetzen können.
Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Die Förderung betrifft Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden. Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen steht seit der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen: Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. Anträge für eine „De-minimis“-Förderung können beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm für Abbiegeassistenzsysteme“ eine konkrete Förderung beziehen. Förderrichtlinie, Informationen zur Antragstellung sowie Fragen und Antworten zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Güterverkehr (BAG).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme. Für jeden Zuwendungsberechtigten sind grundsätzlich maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen werden in der Förderrichtlinie geregelt, siehe eService-Portal des BAG.
Das Ministerium hat im Juli 2018 die „Aktion Abbiegeassistent” ins Leben gerufen, um Unfälle von Lkw und Bussen beim Abbiegen zu vermeiden. Ziel dieser Aktion ist die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen, Kommunen und Organisationen, ihre Fuhrparks auf eigene Kosten so schnell wie möglich mit sogenannten Abbiegeassistenten auszurüsten bzw. Neufahrzeuge ausschließlich mit Abbiegeassistenten anzuschaffen; und dies vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene (ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab 7. Juli 2024 für neue Fahrzeuge). Die „Aktion Abbiegeassistent“ umfasst: die Vereinbarung von Sicherheitspartnerschaften mit Unternehmen, Kommunen und Organisationen, die sich dazu verpflichten, ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen. Wer über keine eigene Flotte verfügt, kann Sicherheitspartner werden, wenn er sich dazu verpflichtet, bei Dritten, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen, auf die Verwendung von Abbiegeassistenten hinzuwirken bzw. zu bestehen, die Aufnahme offizieller Unterstützerverbände, die bei ihren Mitgliedern für die Aktion und den Einbau von Abbiegeassistenten eintreten und aktiv werben, Formulierung technischer Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme zum Erhalt einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Förderprogramme für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen und die Nachrüstung der Fahrzeuge des eigenen nachgeordneten Bereichs des BMDV. Die verpflichtende Ausrüstung von Lkw-Abbiegeassistenten ist nicht auf nationaler Ebene regelbar, da Deutschland das EU-Typgenehmigungsrecht für diese Fahrzeuge anwenden muss. Das EU-Recht schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für die Genehmigung neuer Fahrzeuge und der zur Verwendung in diesen Fahrzeugen bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten für die gesamte EU und damit auch für Deutschland. So werden ein fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt und die Zulassung sowie die Teilnahme dieser Fahrzeuge am Straßenverkehr sichergestellt. (Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)
Intelligenter Abbiegeassistent von EYYES
Der CarEye® Safety Angle (CSA) ist ein intelligenter Abbiegeassistent der die eintreffenden Bilder in Echtzeit verarbeitet. In Gefahrensituationen warnt er den Lenker durch akustische sowie optische Signale, um eine mögliche Kollision zu vermeiden.
Unabhängig geprüft und bestätigt als Testsieger im ADAC Vergleich.