Gesetzesänderungen 2024: Was Flottenbetreiber jetzt wissen sollten

Gesetzesänderungen 2024: Was Flottenbetreiber jetzt wissen sollten

Flottenbetreiber müssen sich 2024 einer Vielzahl neuer Herausforderungen stellen. „Mit den ambitionierten Klimazielen von Bund und EU kommen nicht nur neue Aufgaben, sondern auch Kosten auf die Flottenbetreiber zu. Als Partner möchten wir mit unseren Kunden gemeinsam die Verkehrswende und die Dekarbonisierung im Flottenbereich gestalten”, so Silke Evers, Geschäftsführerin euroShell Deutschland GmbH & Co. KG.

Neue Mautregelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen kommt im Juli 2024

Der Gesetzgeber passt die Mautordnung im kommenden Jahr weiter an. Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen. Davon ausgenommen sind emissionsfreie Fahrzeuge (bis 31. Dezember 2025[1]) sowie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen unter anderem von Handwerksbetrieben. Die neuen Mautregelungen sollen auch dazu beitragen, dass Unternehmen schneller auf klimafreundlichere Antriebe umrüsten.

„Je klimafreundlicher Technologie und Kraftstoff der Fahrzeuge sind, desto geringer fallen dabei die Mautzahlungen aus. Fuhrparkbetreiber sollten daher Optionen für die Dekarbonisierung der Flotte immer in die Kalkulationen einbeziehen”, erklärt Silke Evers. Die offiziellen Mautsätze hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr allerdings bisher noch nicht bekanntgegeben.

Steigende CO2-Preise machen sich an der Zapfsäule bemerkbar

Zusätzlich greift die CO2-Preiserhöhung des Bundes ab 1. Januar 2024. Der Preis für CO2-Zertifikate wird dabei von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Von der Preiserhöhung sind alle fossilen Energieträger wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel betroffen.

„Die Mautreform und ein steigender CO2-Preis erhöhen den Kostendruck auf Flottenmanager. Der Umstieg auf alternative Antriebe lohnt sich somit immer mehr. Mit einem wachsenden Anteil von Elektro- oder Hybridfahrzeugen stellen viele Flottenbetreiber schon heute die Weichen für die Dekarbonisierung ihrer Flotte. Mit mehr als 500.000 Ladepunkten in der gesamten EU ist das Ladenetz von Shell bestens auf den Wandel vorbereitet”, ergänzt Silke Evers.

Fahrassistenten werden Pflicht für alle Neuwagen

Auch bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen müssen sich Flottenmanager auf Änderungen einstellen. Nachdem Fahrassistenten bereits seit 2022 für neu entwickelte Autos verpflichtend waren, wird die Vorschrift ab dem 7. Juli 2024 auf alle Neuzulassungen ausgeweitet. Zu den vorgeschriebenen Assistenzsystemen zählen unter anderem Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, die den Körper des Fahrers indirekt überwachen. Dies macht eine KI-gestützte Fahr- und Lenkanalyse möglich. Außerdem werden in allen Neufahrzeugen verpflichtend Geschwindigkeitsassistenten verbaut, die sogenannte Intelligent Speed Assistance (ISA).

Führerscheine werden fälschungssicher

Bis spätestens 2033 will die EU alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Exemplare austauschen lassen. Dies erfolgt stufenweise nach Geburtsjahr der Fahrer und Ausstellungsdatum des Dokuments. Bis zum 19. Januar 2024 haben die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 noch die Möglichkeit, ihren Führerschein zu tauschen. Ein Umtausch vor dem eigenen Stichtag ist außerdem für alle Fahrer möglich. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Der Umtausch kostet 25 Euro pro Person.

Flottenmanager müssen all diese Neuerungen im Blick haben – digitale Unterstützung kann im Geschäftsalltag daher in vielen Bereichen für Entlastung sorgen. Ein Beispiel ist der Shell Fleet Hub: „Mit dem Shell Fleet Hub stellen wir Kunden ein Onlineportal für die Tankkartenverwaltung zur Verfügung. So behalten sie die gesamte Flotte immer im Blick – inklusive der Verwaltung aller Karten, Übersicht aller Transaktionen sowie Zugriff auf alle Rechnungen. Über Shell Fleet Hub lassen sich Maut- und Straßengebühren online kontrollieren, Tankkosten bleiben stets aktuell im Blick”, erklärt Silke Evers. 

********* Bitte beachten Sie: Alle Angaben sind ohne Gewähr, da mögliche Änderungen seitens des Gesetzgebers nicht berücksichtig sind und die Angaben/Informationen im Bedarfsfall selbstständig geprüft werden müssen. ***********

[1]https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lkw-maut-co2-2194574#:~:text=Mautpflicht%20f%C3%BCr%20Lkw%20mit%20mehr,Fahrzeuge%20von%20der%20Mautpflicht%20befreit.